Sprachkenntnisse: Rumänisch, Romanes, Serbokroatisch
Rumänisch in Berlin e.V. bietet berlinweit ambulante Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VII). Diese können bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.
Hauptaufgabe unsere Sozialpädagogische Familienhilfe ist die Arbeit vor Ort, also in der Familie. Unsere Arbeit basiert auf das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) was bedeutet, dass sie ihren Blick vor allem auf die Förderung des Kindeswohls richtet.
Zudem sind wir davon überzeugt, dass Muttersprachler in der Position als Fachkräften (SozaialarbeiterInnen) einen großen Beitrag zur Inclusion und Integration sowie bei der Sensibilisierung der Regeldiensten leisten können.
§ 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer)
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.